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Verleihung im Europa-Park: Goldene Narrenschelle 2017 für MdB Wolfgang Bosbach

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„Getreu dem Motto „Kinder und Narren sagen die Wahrheit“ gelingt es Wolfgang Bosbach, das politische Berlin in Wallung zu bringen.“, erklärt der Präsident der Vereinigung, Roland Wehrle zum diesjährigen Preisträger. „Sein mit der Weisheit des Narren gespicktes ehrliches, faires Glossieren und Bewerten des politischen Zeitgeschehens, gepaart mit aalglatten Sprüchen haben nicht nur dazu geführt, dass er zum ‚Aalkönig‘ gekrönt wurde, sondern auch, dass es ihm gelingt seine politischen Freunde in Erregung zu versetzen“, argumentiert der Präsident weiter.

Kein Wunder, dass er als mehrfach ausgezeichneter, lebensfroher, rheinischer Karnevalist, Karnevalsprinz und Politiker die Empfehlung gab: „Wähle niemals Politiker, die nicht lachen können“ und natürlich unterstützt die VSAN seine Aufforderung: „Es ist ratsam, zu einem Rheinländer niemals Fastnacht zu sagen“, weil dies der schwäbisch-alemannischen Fastnacht vorbehalten ist. Seine vielfältigen Narreteien und Wahrheiten wie zum Beispiel: „Auch mit vier Promille würde ich nicht zur AfD gehen“, prädestinieren ihn geradezu für die Goldene Narrenschelle 2017.

Nach Sparkassen-Präsident Heinrich Haasis, EU-Kommissar Günther Oettinger, dem Inhaber des Europa-Park Roland Mack, Frank Elstner, Tony Marshall, Guido Wolf, Wolfgang Thierse und Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dem Chefredakteur Dr. Kai Gniffke von ARD aktuell und Dr. Beate Merk soll die zwölfte Schelle nun Wolfgang Bosbach übereicht werden.

Zur Pflege der fastnächtlichen Tradition gehört auch der Erhalt des Humors. So verleiht die 1924 als älteste und traditionsreichste Narrenvereinigung in Deutschland gegründete Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte mit ihren 75 Partnern und Narrenzünften aus Baden-Württemberg, Bayern und 5 Kantonen der Schweiz, seit nunmehr 12 Jahren die Goldene Narrenschelle. Damit erfüllt der Verband neben der fastnächtlichen Brauchpflege der schwäbisch-alemannischen Fastnacht, die seit 2014 als immaterielles Kulturerbe anerkannt ist, eine bereits 1926 in der Satzung festgelegte Zweckbestimmung, nämlich die Förderung und den Erhalt des Humors.


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